Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Überlassung der Software Dwardo (Software as a Service) · Stand:

Wichtig: Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Dwardo richtet sich an Gewerbebetriebe, nicht an Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software „Dwardo" zur Nutzung über das Internet zwischen Cem Ali Demirkaya, Wilhelmstr. 54, 70794 Filderstadt (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss — kein Direktkauf

(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Kauf oder eine Buchung im Selbstbedienungsverfahren ist nicht möglich.

(2) Der Kunde stellt eine unverbindliche Anfrage. Der Anbieter führt anschließend ein Beratungsgespräch und unterbreitet — sofern die Software zum Betrieb des Kunden passt — ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt erst mit dessen Annahme durch den Kunden zustande.

(3) Der Anbieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Testzugang

(1) Der Anbieter kann dem Kunden einen zeitlich befristeten, kostenlosen Testzugang bereitstellen. Es entstehen keine Kosten, es sind keine Zahlungsdaten zu hinterlegen und es erfolgt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis.

(2) Der Testzugang endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Für den Testzeitraum bestehen keine Verfügbarkeitszusagen; die Regelungen zur Datensicherung gelten jedoch entsprechend.

(3) Auf Wunsch löscht der Anbieter die im Testzeitraum erfassten Daten unverzüglich, spätestens 60 Tage nach der letzten Anmeldung.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und umfasst insbesondere: Arbeitsrapporte mit Kundenunterschrift, Angebots- und Rechnungserstellung einschließlich elektronischer Rechnungen nach EN 16931, Mahnwesen, Auftrags- und Einsatzplanung, Zeiterfassung, Dateiablage sowie Exporte für die Buchhaltung (DATEV-Format) und nach der DSGVO.

(2) Die Software wird über Anwendungen für Mobilgeräte (iOS, Android) sowie über eine Verwaltungsoberfläche für Windows-Rechner und Webbrowser bereitgestellt.

(3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionale Erweiterungen und Verbesserungen sind im Leistungsumfang enthalten. Eine Verschlechterung des vereinbarten Funktionsumfangs erfolgt nicht; beabsichtigte wesentliche Änderungen teilt der Anbieter mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mit.

(4) Einrichtung: Der Anbieter übernimmt die vollständige Inbetriebnahme, einschließlich Installation auf den Endgeräten des Kunden (Tablets, Mobiltelefone, Büro-Rechner), Anlage der Benutzerkonten, Übernahme der Firmenstammdaten sowie einer Einweisung der Mitarbeitenden. Der Kunde stellt hierfür die erforderlichen Geräte, Zugänge und Ansprechpartner bereit.

§ 5 Firmenlizenz und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.

(2) Es wird genau eine Lizenz je Betrieb benötigt. Der Kunde darf innerhalb seines Betriebs unbegrenzt viele Benutzerkonten für seine Mitarbeitenden anlegen. Eine Abrechnung nach Nutzerzahl, Geräteanzahl oder Datenvolumen findet nicht statt.

(3) Die Lizenz gilt für den im Vertrag benannten Betrieb. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen, rechtlich selbstständige Niederlassungen oder Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Eine Unterlizenzierung, Vermietung oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten vertraulich behandelt werden und jedes Benutzerkonto nur von der jeweils berechtigten Person genutzt wird. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.

(5) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder Sicherungsmechanismen umgehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (§ 69e UrhG).

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Höhe der Vergütung und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 286, 288 BGB).

(3) Gerät der Kunde mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist sperren. Die Daten des Kunden bleiben davon unberührt und werden nicht gelöscht.

(4) Preisanpassungen kann der Anbieter mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform ankündigen. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel als Zielwert in Aussicht, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter, Angriffe auf die Infrastruktur).

(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Arbeiten rechtzeitig an.

(3) Störungen meldet der Kunde in Textform. Der Anbieter beginnt an Werktagen unverzüglich mit der Bearbeitung.

§ 7a Langzeit-Zusage: 20 Jahre Betrieb, Wartung und Updates

(1) Der Anbieter sagt dem Kunden verbindlich zu, die Software für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Vertragsbeginn zu betreiben, zu warten und weiterzuentwickeln, solange der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Diese Zusage umfasst:

(2) Die Zusage steht unter dem Vorbehalt von Ereignissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt) sowie einer rechtlichen oder technischen Unmöglichkeit, die auf Umständen außerhalb seines Einflussbereichs beruht. Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Funktionen zu ersetzen, sofern der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt.

(3) Nachfolgeregelung: Sollte der Anbieter den Geschäftsbetrieb während der Zusagedauer einstellen, gilt: Er kündigt dies mindestens zwölf Monate im Voraus in Textform an, stellt dem Kunden bis zum Ende dieser Frist einen vollständigen, maschinenlesbaren Export sämtlicher Daten bereit und unterstützt ihn angemessen beim Wechsel auf eine andere Lösung. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungszeiträume werden anteilig erstattet.

(4) Diese Zusage ist eine vertragliche Leistungspflicht des Anbieters. Sie stellt keine Garantie im Sinne der §§ 443, 639 BGB dar; die Haftungsregelungen des § 12 bleiben unberührt.

(5) Die Zusage lässt das beiderseitige Recht zur Kündigung nach § 13 unberührt. Kündigt der Kunde, endet mit dem Vertrag auch die Zusage.

§ 8 Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in der Software verarbeitet, insbesondere für die Richtigkeit seiner Rechnungs- und Steuerangaben sowie für die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten.

(2) Die Software unterstützt den Kunden bei der Erstellung rechtskonformer Dokumente, ersetzt jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die vom Anbieter bereitgestellten Vorlagen für AGB und Datenschutzhinweise des Kundenbetriebs sind unverbindliche Muster; der Kunde prüft sie eigenverantwortlich, erforderlichenfalls anwaltlich.

(3) Der Kunde sorgt für geeignete Endgeräte und eine funktionsfähige Internetverbindung.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt diesen Vertrag einschließlich der Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen bereit.

(2) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Betriebsdaten bleibt der Kunde. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden und nicht für eigene Zwecke. Eine Nutzung der Kundendaten zu Analyse-, Werbe- oder Trainingszwecken findet nicht statt.

(3) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern in Deutschland. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

§ 10 Datensicherung, Datenexport und Rückgabe

(1) Der Anbieter erstellt arbeitstäglich Sicherungen des Datenbestands.

(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst in gängigen Formaten exportieren (unter anderem als PDF, CSV, DATEV-Format und als vollständiger Datenexport nach Art. 20 DSGVO). Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch einen vollständigen Datenexport bereit und löscht die Daten anschließend, spätestens 90 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Mängel zeigt der Kunde nachvollziehbar in Textform an. Der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Vertragszwecke. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis: Diese Bedingungen wurden sorgfältig erstellt, ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Wir empfehlen eine anwaltliche Prüfung vor dem produktiven Einsatz, insbesondere hinsichtlich der Haftungs- und Verfügbarkeitsregelungen sowie der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.